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Tafelwein

 ▶  unterste Qualitätsstufe

 ▶  auch Landwein ist ein gehobener Tafelwein

 ▶  die Angabe „Landwein“ oder „Tafelwein“ auf dem Etikett ist vorgeschrieben

 ▶  die Namen bestimmter Anbaugebiete dürfen nicht benutzt werden, dies ist dem        Qualitätswein vorbehalten

 ▶  Auszeichnungen für Tafelweine sind verboten

Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA)

 ▶  unterer Rang des deutschen Qualitätsweins.

 ▶  QbA muß aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen .

 ▶  Außerdem müssen die Trauben ein bestimmtes Mostgewicht besitzen, das für jedes        Anbaugebiet und jede Rebsorte gesondert festgelegt ist .

 ▶  Die Weine müssen aus einer empfohlenen Rebsorte gekeltert sein.

 ▶  Der Alkoholgehalt des QbA darf durch Anreichern mit Zucker vor der Gärung erhöht        werden.

 ▶  Alkohol-Gehalt: In der Regel muss dieser zumindest 8,5% vol. betragen

Kabinett

 ▶  Ausgangsstufe des Qualitätswein mit Prädikat

 ▶  Mindestalkoholgehalt bei den Rebsorten Müller-Thurgau, Riesling 9,5% vol. Alkohol       (=73° Oechsle) bei den übrigen Rebsorten 10%vol. Alkohol (=76° Oechsle)

Spätlese

 ▶  Prädikat für einen Qualitätswein

 ▶  spät gelesene Trauben

 ▶  Riesling 11,4%vol. Alkohol (=85° Oechsle) alle übrigen Sorten 12,2%vol. Alkohol
       (=90° Oechsle)

 ▶  Zucker, konzentrierter Traubenmost dürfen nicht zugesetzt werden

Auslese

 ▶  dritte Stufe der Prädikatsweine

 ▶  unreife Beeren werden aussortiert

 ▶  Ausleseweine aus der Rieslingrebe eignen sich besonders für die Langzeitlagerung.       Sie sind besonders elegant und gehaltvoll und bestechen durch ihr fülliges Bukett.

Beerenauslese

 ▶  Prädikat für einen Qualitätswein

 ▶  Lesegut muss aus edelfaulen oder überreifen Beeren bestehen

 ▶  Wein muss einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 16,5% vol. Alkohol (=120°        Oechsle) aufweisen
 

Trockenbeerenauslese

 ▶  Ein solcher Wein ist eine echte Rarität, und ein echtes Geschmackserlebnis

 ▶  Zur Herstellung werden nur die rosinenartigen eingeschrumpften Beeren verwendet,       die von Hand aussortiert werden müssen

Eiswein

 ▶  spezieller Qualitätswein mit Prädikat

 ▶  Trauben müssen bei Lese und Kelterung gefroren sein (um -5° C)

 ▶  Trauben werden überwiegend mit der Hand gelesen

 ▶  risikoreiche Gewinnung (geringe Ausbeute, Gefahr des Verlustes: bei vorzeitigem        auftauen unerwünschter „Frostgeschmack“)

 ▶  hochbezahlte Rarität

 ▶  Eiswein muss mindestens 16,9%vol. Alkohol (=120° Oechsle) aufweisen 

 

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